Abmahnung wegen Rinderbraten

Es lohnt sich, mal den Artikel über die Abmahnung durch Folkert Knieper von Marions Kochbuch zu überfliegen. Unter anderem sind folgende Aspekte interessant:

- Amtsgericht Hamburg fühlt sich nicht zuständig
- Urheberrechtsverletzung nicht eindeutig
- Höhe der Kostennote

Im einzelnen:

1. Angeblich fühlt sich das Hamburger Amtsgericht nicht zuständig und verweist auf das Amtsgericht Frankfurt am Main. Das wäre ein Fortschritt, wenn der Gerichtsstand nicht – wie bei Internetstreitigkeiten regelmäßig der Fall – mehr oder weniger frei gewählt werden könnte, sondern beispielsweise am Ort des Beklagten. Oder am Ort der Tathandlung. Nicht aber am Erfolgsort (Internet ist weltweit abrufbar). Soweit ich weiß, besteht eigentlich Handlungsbedarf in rechtspolitischer Hinsicht. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bei Internetstreitigkeiten zu prüfen, ob der Ort des Beklagten generell als Gerichtsstand vorgeschrieben werden sollte. Über die Details kann man natürlich immer noch streiten. Aber die gegenwärtige Lage, die ist nicht überzeugend.

2. Es geht darum, dass das Foto eines Rinderbratens abgebildet worden war, ohne die Zustimmung des Urhebers einzuholen. Dieser vorliegende Fall hat die Besonderheit, dass der Rinderbraten als Teil eines Bildes abgebildet worden war. Ich erlaube mir mal, die Überreste des streitigen Bildes als Bildzitat einzufügen.

Satire-Bild ohne Rinderbraten Das Satire-Bild ohne Rinderbraten stammt von folgender Quelle: maingold.com. Auf diesem Bildzitat sieht man, dass ursprünglich mal auf der linken Seite ein Rinderbraten abgebildet worden war. Auf der rechten Seite geht es um einen Drucker. Die Abbildung des Rinderbratens könnte eine freie Bearbeitung sein. Die freie Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken kann erlaubt sein. Wie das jetzt im vorliegenden Fall ist – da kenne ich die Antwort nicht. Aber es erscheint auf jeden Fall als diskussionswürdig, ob wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

3. Die Höhe der Kostennote in Höhe von 699,40 EUR ist schon ganz schön viel Geld für so eine kleine satirische Skizze. Und genau das ist auch der entscheidende Punkt: Warum dürfen für die erste Abmahnung solch horrenden Summen in Rechnung gestellt werden?

Fazit: Es besteht dringend Handlungsbedarf. Entweder der Gesetzgeber oder die Gerichte aus eigener Kraft.

2 Responses to “Abmahnung wegen Rinderbraten”

  1. Heiko Says:

    699 Euro ist noch gut, ich soll jetzt 979 Euro bezahlen, für ein Haferflockenfoto. Das Foto war übrigens zum auflockern eines Artikels gedacht, der um Haferflocken geht. Der Steitwert ist der gleiche “6000 Euro”. Nur will Herr Knieper 260 Euro für dieses Foto + 260 Euro weil ich IHn nicht benannt habe. Ich habe diese Erklärung aus Angst unterschrieben und meine Lebensversicherung gekündigt, damit ich das Geld für diese Abmahnung aufbringen kann. Auch wenn meine Webseite profesionell ausschaut so wirft sie im Monat nicht einmal 50 Euro ab. Danke Herr Knieper!! Ich hoffe Ihnen bleibt das Geld im Halse stecken.

  2. Corinna Says:

    Hallo Heiko,
    Volkssport Abmahnung oder sagen wir so “Abzocke Abmahnung”.
    Einige wenige werden reich auf Kosten von 1000enden.

    Zu der Kochbraut. Da soll es ja schon einige geben, die gegen die Kochtante mobil machen, dass ihr bald nicht nur der Kochtopf um die Ohren fliegen wird. Google mal intensiv, dann findest du sicher was :-)

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