Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels

In diesem Artikel soll es um die chronologische Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Sigmar Gabriel und Marcel Bartels (pop ./. www) gehen. Auf die satirische Seite soll nicht eingegangen werden, es soll lediglich eine Darstellung des Vorganges erfolgen, wobei auf einige Schriftsätze Bezug genommen wird.

Dieser Artikel besteht aus folgenden Abschnitten:
- Abmahnung vom 25. August 2006
- Unterlassungserklärung vom 29.8.2006
- Antwort der Kanzlei vom 30. August 2006
- Modifizierte Unterlassungserklärung vom 1.9.2006
- Honorarnote vom 14. September 2006
- Bartels Antwort vom 24. September 2006
- Gabriel erhebt Klage gegen Bartels

Abmahnung vom 25. August 2006

Am 25. August gab es eine Abmahnung von Sigmar Gabriel. Auf dem Bildschirmfoto ist die erste Seite dieser Abmahnung dargestellt. Es wird angezeigt, dass Sigmar Gabriel in dieser Angelegenheit vertreten wird. Es wird behauptet, das Persönlichkeitsrecht werde massiv verletzt. Deswegen wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- erklärung abzugeben. Die Höhe der Vertragsstrafe wird auf 20.000 € beziffert.

Und dies ist die S. 2 dieses Schreibens. Daraus geht hervor, dass die Einrede des Fortsetzungs- zusammenhangs ausgeschlossen werden soll. Bartels soll es unterlassen, ein bestimmtes Bildschirmfoto mit einer bestimmten Bildunterschrift zu verbreiten. Außerdem soll er erklären, dass er sämtliche Kosten der Einschaltung tragen werde. Es wird erwartet, dass Bartels die entsprechenden Erklärungen bis zum 29. August 2006 um 11:00 Uhr abgibt. Anderenfalls wird ein gerichtliches Vorgehen in Aussicht gestellt. Darüberhinaus bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten.

Unterlassungserklärung vom 29.8.2006

Am 29. August 2006 ist es dann soweit. Bartels: Genosse Sigmar, ich unterwerfe mich. Die Einzelheiten der Erklärung können in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden. Darin behauptet Bartels unter anderem, es müsse sich um ein Missverständnis handeln. Er führt aus, dass jemand anonym dieses Foto im Parteibuch Wiki hochgeladen hat. Nach § 11 TDG gibt es möglicherweise keine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte. Bartels lehnt es ab, die Zeche für die seiner Meinung nach überflüssige Abmahnung zu bezahlen.
Schließlich verpflichtet er sich dazu, das Bild nicht mehr zu verbreiten. Diese Erklärung wird unter einer auflösenden Bedingung abgegeben.

Antwort der Kanzlei vom 30. August 2006

Auf den 30. August 2006 ist ein Schreiben der Kanzlei datiert. Darin wird der Eingang des Schreibens vom 29. August 2006 bestätigt. Es wird bemängelt, dass die angegebene Erklärung unzureichend ist, es wird gebeten, die Unterlassungs- erklärung uneingeschränkt abzugeben. Es wird eine Frist bis zum 1. September 2006 gesetzt. Ich nehme mal an, Bartels man nicht besonders glücklich, noch mehr Fanpost von der Kanzlei Buse Heberer Fromm erhalten zu haben.

Modifizierte Unterlassungserklärung vom 1.9.2006

Am 1. September 2006 hat Bartels eine Antwort auf das Fax der Kanzlei Buse Heberer Fromm abgesendet. Der genaue Text diese Antwort kann in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden. Wer sich dieses Dokument durchliest, der wird sich möglicherweise das schmunzeln nicht verkneifen können. Zunächst einmal bestätigt Bartels, dass er das Fax vom Mittwoch erhalten hat. Bartels möchte den Nachweis der Vertretungsberechtigung und eine ladungsfähige Anschrift nachgereicht haben. Bartels gibt die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in veränderter Form ab.

Honorarnote vom 14. September 2006

Auf den 14. September 2006 ist ein Schreiben der Kanzlei datiert, in dem es eine Honorarnote in Höhe von 756,09 € gibt. Das Dokument kann in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden. In diesem PDF-Dokument wird die strafbewehrte Unterlassungserklärung angenommen. Die Honorarnote wird beigefügt. Unterzeichnet ist die Honorarnote von Michael Nesselhauf. Kleine Anmerkung, es ist vielleicht ganz interessant, sich mal Gedanken über die Person Michael Nesselhauf zu machen.

Bartels Antwort vom 24.9.2006

Am 24. September 2006 gibt es eine (äußerst moderate) Antwort auf eine (äußerst moderate) Honorarnote. Bartels bittet, die Honorarnote an Sigmar Gabriel zu adressieren. Also es ist ganz eindeutig, dass Bartels die Kostenerstattung ablehnt. Das Dokument kann in diesem PDF-Dokument nachgelesen werden.

Gabriel erhebt Klage gegen Bartels

Auf die folgenden Begebenheiten soll in Kurzform eingegangen werden. Am 2. November 2006 berichtet Bartels, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Klage gegen ihn eingereicht habe. Am 23. November 2006 veröffentlicht Bartels einen Auszug aus der Klageerwiderung. Am 4. Dezember 2006 weist Bartels daraufhin, dass eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg stattfinden wird. Am 6. Dezember 2006 gibt es dann einen Bericht zur Verhandlung Sigmar Gabriel vs Mein Parteibuch. Die Sache ist wohl noch nicht ganz abgeschlossen. Es besteht wohl noch die Möglichkeit, ergänzend zu der Sache vorzutragen. Am 11. Januar 2007 berichtet Bartels über den ergänzenden Vortrag in der Sache Gabriel ./. Bartels. Am 21. Januar 2007 weist Bartels dann darauf hin, dass Verkündung zu Sigmar Gabriel ./. Marcel Bartels am Dienstag um 12:00h sein wird.

Meine Prognose: Bartels wird wahrscheinlich verlieren, obwohl er meiner Meinung nach im Recht ist. Rechtlich sind folgende zwei Gesichtspunkte interessant:
- handelt es sich bei dem streitigen Bild um Satire?
- wenn nein, gibt es ein Haftungsprivileg?

Vielleicht werde ich diesen Beitrag ergänzen, mal schauen. Denn die Entscheidung ist ja noch nicht verkündet worden.

One Response to “Sigmar Gabriel gegen Marcel Bartels”

  1. Mein Parteibuch » Bisher kein Urteil zur Klage von Sigmar Gabriel gegen mich Says:

    [...] 13:40h: gerade habe ich bemerkt, dass es beim Man of the World eine, wie ich finde, recht gelungene Zusammenfassung des Verfahrens Sigmar Gabriel gegen mich gibt. Danke. [Trackback URI]    [...]

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